Montag, 23. Juni 2025, internet24 Kriegsboulevard – die Auseinandersetzungen werden weltweit nicht weniger – sondern, ganz bedauerlich, niemand hält sich an das Völkerrecht und bomt munter drauflos ….
USA greifen iranische Atomanlage Fordo an – Eskalation im Atomkonflikt
Washington/Teheran – In der Nacht zum 21. Juni 2025 haben die Vereinigten Staaten unter dem Decknamen „Midnight Hammer“ gezielte Luftangriffe auf mehrere iranische Nuklearanlagen durchgeführt, darunter die unterirdische Urananreicherungsanlage Fordo. Der Einsatz markiert eine dramatische Zuspitzung des Konflikts zwischen dem Westen und dem Iran.
Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums wurden bei der Operation B-2-Bomber eingesetzt, die insgesamt 14 bunkerbrechende Bomben auf die Anlagen in Fordo, Natans und Isfahan abwarfen. Ziel sei es gewesen, das iranische Atomprogramm „entscheidend zurückzuwerfen“, wie ein Sprecher erklärte.
Bereits Tage vor dem Angriff hatten Satellitenbilder auf ungewöhnlich hohe Aktivität rund um Fordo hingewiesen. Dutzende Fahrzeuge und schweres Gerät wurden beobachtet – Experten vermuteten Evakuierungsmaßnahmen des Iran.
Am Tag nach dem Angriff bezeichnete die US-Regierung die Operation als vollen Erfolg. Der Iran hingegen sprach von „begrenzten Schäden“ und warf den USA einen „Akt der Aggression“ vor. Eine unabhängige Bewertung ist bislang nicht möglich.
Die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft fallen gespalten aus. Während Washingtons Verbündete in der NATO überwiegend Verständnis äußerten, verurteilten Russland und China die Angriffe scharf und warnten vor einer Destabilisierung der Region. Auch UN-Generalsekretär António Guterres mahnte zur Zurückhaltung und rief alle Beteiligten zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf.
Die Bundesregierung zeigte sich uneins: Während Außenminister Johann Wadephul (CDU) die Angriffe als „notwendige Maßnahme“ verteidigte, kamen aus den Reihen der SPD und Grünen deutliche Zweifel an der Völkerrechtskonformität des Einsatzes.
Der Iran kündigte unterdessen „angemessene Gegenmaßnahmen“ an und forderte eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates.
Wie steht es um das überstaatliche Völkerrecht beim Iran-Angriff?
Im Zusammenhang mit dem US-Angriff auf die iranische Atomanlage Fordo stellt sich die Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit militärischer Gewalt. Grundsätzlich gilt laut Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta ein striktes Gewaltverbot zwischen Staaten. Ausnahmen sind nur in Fällen der Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta) oder mit Mandat des UN-Sicherheitsrats zulässig.
Mehrere Völkerrechtler – darunter Jochen von Bernstorff – bewerten den US-Angriff als eindeutig rechtswidrig, da weder ein akuter Angriff auf die USA vorlag noch ein UN-Mandat existierte. Auch die Beteiligung an einem von Israel begonnenen Konflikt rechtfertige keine militärische Intervention, so die Einschätzung.
Allerdings gibt es in der Debatte auch Stimmen, die argumentieren, dass der Iran durch sein eigenes Verhalten – etwa durch die mutmaßliche Verletzung des Atomwaffensperrvertrags und die fortgesetzte Drohung gegenüber Israel – seine völkerrechtlichen Schutzrechte zumindest faktisch geschwächt habe. Diese Sichtweise ist jedoch umstritten: Das Völkerrecht kennt kein formales „Verwirken“ von Schutzrechten. Selbst ein Staat, der gegen internationale Verpflichtungen verstößt, behält grundsätzlich Anspruch auf die Einhaltung des Gewaltverbots durch andere.
Einige politische Akteure – etwa Bundeskanzler Merz – haben dennoch angedeutet, dass der Iran durch sein Verhalten eine militärische Reaktion „provoziert“ habe. Völkerrechtlich bleibt dies jedoch ein heikler Grat zwischen politischer Bewertung und rechtlicher Legitimation.
Was ist Fordo?
Die Atomanlage Fordo ist eine hochgesicherte iranische Urananreicherungsanlage, die etwa 30 Kilometer nördlich der Stadt Ghom in einem Bergmassiv liegt. Sie wurde ab 2006 auf einem ehemaligen Militärgelände errichtet und ist rund 80 Meter tief unter der Erde verborgen – ein Schutz gegen Luftangriffe. Fordo spielt eine zentrale Rolle im iranischen Atomprogramm, da dort laut Internationaler Atomenergiebehörde (IAEO) Uran bis zu einem Reinheitsgrad von 60 Prozent angereichert wurde – nahe an waffenfähigem Material.
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