Mittwoch, 19.11.2025 – internet24 Boulevard –
Einleitend: Donald Trump lehnt Fluggastrechte klar ab. Er hat entsprechende Gesetzesinitiativen seines Vorgängers Joe Biden zurückgenommen und bezeichnet sie als „Blödsinn“.
Hintergrund zu Trumps Haltung
- Biden-Regierung (2024): Hatte einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der Passagieren bei Verspätungen oder Flugausfällen weitreichende Rechte eingeräumt hätte – etwa kostenlose Umbuchungen, Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und sogar Bargeldentschädigungen.
- Trump-Regierung: Trump hat diese Pläne annulliert und klargestellt, dass es in den USA unter seiner Präsidentschaft keine vergleichbaren Fluggastrechte geben wird.
- Vergleich zur EU: Die geplanten US-Regeln hätten sich stark an den europäischen Fluggastrechten orientiert, wo Passagiere bei Verspätungen von über drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben.
- Weitere Maßnahmen: Trump ließ auch Klagen gegen Fluggesellschaften wie Southwest Airlines wegen chronischer Verspätungen fallen und erließ Millionenstrafen, die unter der Biden-Regierung verhängt worden waren.
Bedeutung für Passagiere
- Keine Entschädigungspflicht: Unter Trump müssen Airlines in den USA keine Entschädigungen zahlen, selbst bei erheblichen Verspätungen oder Flugausfällen.
- Stärkung der Airlines: Die Politik begünstigt Fluggesellschaften, da sie weniger haftbar gemacht werden können.
- Schwächung der Verbraucherrechte: Passagiere sind im Vergleich zu Europa deutlich schlechter gestellt.
Einordnung
Trumps Haltung zeigt seine generelle Skepsis gegenüber staatlichen Regulierungen zugunsten von Verbrauchern. Während die EU seit Jahren auf starke Fluggastrechte setzt, verfolgt Trump eine Linie, die die Verantwortung stärker bei den Airlines belässt und den Markt weniger reguliert.
Noch besorgniserregender war jedoch, dass Lobbygruppen wie Airlines for America davor warnten, dass die Gewährung von mehr Fluggastrechten die Sicherheit gefährden könnte, da dadurch die betrieblichen Anreize verschoben würden, zumal Fluggesellschaften dazu ermutigt würden, Flüge unter Umständen durchzuführen, über die sie heutzutage möglicherweise zweimal nachdenken.
( https://www.dmm.travel/nc/news/trump-haelt-fuggastrechte-fuer-bloedsinn-und-lehnt-sie-kategorisch-ab )





